Ich erstelle Gutachten für:

  • private Unfallversicherungen
  • gesetzliche Unfallversicherungen / Berufsgenossenschaften
  • Gerichte
  • Medizinischer Dienst der Krankenkassen

Die Begutachtung auf orthopädischem und unfallchirurgischem Fachgebiet beinhaltet einen ärztlich-medizinischen Rat für die Versicherungsträger, also die Träger der gesetzlichen Sozialversicherung und der privaten Versicherungen. Außerdem ist der ärztliche Gutachter unparteiischer Sachverständiger für die Gerichte.

Der als Gutachter tätige Arzt erhält für seine Tätigkeit eine finanzielle Entschädigung, die sich für den Fall gerichtlicher Gutachtenaufträge nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen regelt, im Falle von Begutachtungen für Versicherungsträger nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der letzten Fassung vom 1. Januar 2020.


Eine Zweitmeinung beinhaltet die ärztliche Beurteilung sowie eine Beratung zu einem empfohlenen Therapieverfahren, dessen Indikation durch einen anderen Arzt festgestellt wurde. Darüberhinaus wird Hilfestellung bei Fragen im poststationärem Verlauf einer Behandlung angeboten.

Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten haben einen Rechtsanspruch, vor bestimmten planbaren Operationen eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Der Anspruch auf Zweitmeinung ist im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz von 2015 verankert.

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